...die Sie als Arbeitnehmer haben. Bei Verheirateten und bei Alleinerziehenden optimieren wir die Lohnsteuerklassenwahl.
Wir beraten und informieren Sie welche berufsbedingten Werbungskosten eine steuerliche Ersparnis bringt; ob es sinnvoll ist einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen und ob für das entsprechende Jahr ein Antrag auf eine steuerliche Veranlagung (ehemals Lohnsteuerjahresausgleich) beim Finanzamt gestellt werden kann.
Wir berechnen vorab Ihre Steuererstattung, allerdings nur unter der Voraussetzung der Anerkennung sämtlicher Aufwendungen durch das Finanzamt. Einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte einzutragen ist sinnvoll, wenn in einem Jahr hohe Werbungskosten anfallen. Der Freibetrag bewirkt, dass die monatliche Lohnsteuerbelastung geringer wird und somit monatlich mehr Geld zur Verfügung steht. Der Freibetrag kann jederzeit, bis spätestens November des laufenden Jahres, durch das Finanzamt eingetragen werden. Für diese Fragen gibt es auch die Lohnsteuerhilfevereine, welche im begrenzten Maße eine Einkommensteuererklärung erstellen können. Wir arbeiten mit zwei Lohnsteuerhilfevereine zusammen, wobei wir als beratender Steuerberater hilfreich zur Seite stehen.
...Die Einkommensteuerpflicht betrifft jede natürliche Person, sei es Arbeitnehmer, Selbständige oder Gewerbetreibende. Sie alle müssen grundsätzlich eine Einkommensteuererklärung abgeben.
In der Einkommensteuerklärung werden alle steuerrelevanten Einkünfte erklärt. Einkünfte sind alle Einnahmen abzüglich der mit diesen Einnahmen im Zusammenhang stehenden Ausgaben. Bei den Selbständigen und Gewerbetreibenden ist das der Gewinn, der durch Einnahme – Überschuss – Rechnung oder durch den Jahresabschluss ermittelt wird (s. o.). Bei Arbeitnehmer werden dem Bruttoarbeitslohn die Werbungskosten gegenübergestellt, das sind z.B. Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Fortbildungskosten etc.
Eine weitere große Einkunftsart ist die Vermietung und Verpachtung. Hier werden von den erzielten Mieteinnahmen ebenfalls die mit der Vermietung in Zusammenhang stehenden Kosten abgezogen. Dazu zählen vor allem die Abschreibung des Gebäudes sowie die Schuldzinsen auf das Darlehen, welches zum Immobilienerwerb aufgenommen worden ist. Da gerade in den ersten Jahren nach dem Erwerb, in den meisten Fällen, die Schuldzinsen noch relativ hoch sind, ergibt sich häufig ein Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen, d.h. es entsteht ein Verlust, welcher mit anderen positiven Einkünften aufgerechnet werden kann, sodass es insgesamt zu einer Steuererstattung vom Finanzamt kommt.
Ganz aktuell ist die seit 2009 eingeführte Abgeltungssteuer. Diese Steuer wird u.a. auf alle Zinseinnahmen erhoben, von den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Mit dieser Steuer soll die Besteuerung der Zinsen abgegolten sein, d.h. dass die Zinseinnahmen, nicht wie bisher, in der Steuererklärung als Einkünfte aus Kapitalvermögen angegeben werden müssen. Unter welchen Umständen es aber sinnvoll ist, diese Zinseinnahmen dennoch bei der Steuererklärung anzugeben, werden wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch darlegen.
Ab 2005 wurde die Rentenbesteuerung grundlegend geändert, sodass ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich jeder Rentner verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dabei spielt es erst einmal keine Rolle, ob eine Steuerfestsetzung erfolgt oder ob diese Einkünfte, die in der Steuererklärung als Sonstige Einkünfte erfasst werden, abzüglich jeglicher Freibeträge unter den Grundfreibetrag fallen, bei dem keine Steuer entsteht. Für ein beratendes und klärendes Gespräch stehen wir natürlich jedem Rentner gern zur Verfügung.
Im gewerblichen Bereich gibt es zusätzliche Steuerklärungen, die wir für Sie erstellen. Hierzu zählen hauptsächlich die Umsatzsteuer- und die Gewerbesteuererklärungen. Weitere Steuererklärungen sind rechtsformabhängig.
Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, GmbH & Co KG) muss u.a. die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen mit entsprechenden Anlagen gemacht werden, bei Kapitalgesellschaften (hauptsächlich GmbH) zusätzlich noch die Körperschaftsteuererklärung (ist die Einkommensteuererklärung für juristische Personen).
“Kundenzufriedenheit ist
unser oberstes Ziel.”