...durch Kontieren der zur Verfügung gestellten Belege und Eingabe per Computer in moderne Buchhaltungssysteme. Auswertung der Ergebnisse, Erstellen der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung sowie deren elektronischen Übermittlung an das Finanzamt.
...und Übermittlung der nötigen Meldungen an Knappschaft, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Finanzämter. Auf Wunsch werden die zuständigen Zahlungsträger, nicht nur für die o.g. Meldungen, sondern auch für die Arbeitnehmer, erstellt. Zum Jahreswechsel werden die Lohnsteuerbescheinigungen erstellt und an die Finanzämter übermittelt. Diese Lohnsteuerbescheinigungen sind Grundlage für die Einkommensteuererklärungen.
...bei der die laufenden Betriebseinnahmen eines Jahres erfasst werden und den Betriebsausgaben eines Jahres gegenübergestellt werden. Der so ermittelte Gewinn (Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben) ist Grundlage für die Versteuerung.
...Hierbei werden neben der Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben auch noch die Forderungen und die Verbindlichkeiten sowie der Warenbestand, welcher durch Inventur ermittelt wird erfasst. Die Bilanz zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss.
Bei GmbHs kommt als weitere Serviceleistung die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses an den Bundesanzeiger Verlag hinzu.
Damit wird der bei Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses nach Handelsgesetzbuch (HGB) Genüge getan.
“Kundenzufriedenheit ist
unser oberstes Ziel.”